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 Pflege nach einem Schlaganfall, Hirnschlag, Apoplexie


Ein Schlaganfall wird durch eine plötzlich auftretende Durchblutungsstörung (ischämische Apoplexie) oder Blutung (hämorrhagische Apoplexie) im Gehirn verursacht. Teile des Gehirns werden dadurch Sauerstoff- und Nährstoffunterversorgt, was Funktionsstörungen des Zentralnervensystems nach sich zieht, die sich z.B. durch Sprachstörungen und Lähmungen äußern können.

Der Schlaganfall wird zu den Herz-Kreislauf-Erkrankungen gezählt und ist die dritthäufigste Todesursache in Österreich. Zudem ist der Gehirnschlag am häufigsten für schwere Behinderungen bei Erwachsenen verantwortlich. Obwohl 80% der Betroffenen älter als 60 Jahre sind, kann ein Schlaganfall auch bei Kindern auftreten. Das Leben dieser Menschen ändert sich damit im wahrsten Sinne des Wortes “schlagartig”.

Typisch für den Gehirnschlag ist eben das plötzliche, also anfallsartige Auftreten meist mehrerer der angeführten Symptome gleichzeitig.


Die spezifischen Symptome des Schlaganfalls können sein:
  • Sehstörungen (Doppelbilder, Ausfall des halbseitigen Gesichtsfeldes)
  • teilweiser Ausfall der Körperwahrnehmung oder der Umwelt
  • Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen
  • Lähmungserscheinungen (Arm, Bein, Gesichtshälfte)
  • Verwirrung, Sprach- und Verständnisstörungen
  • extreme Kopfschmerzen
  • Schluckstörungen
  • Orientierungsstörungen
  • Taubheitsgefühl


Beim Auftreten eines dieser Warnsignale rufen Sie bitte umgehend den Notarzt! Schlaganfälle können - wenn sie schnell erkannt werden - innerhalb der ersten Stunden in so genannten “Stroke-Units” gut behandelt, das Sterberisiko sowie die Folgeschäden dadurch erheblich gemindert werden.


Die Ursachen eines Hirnschlags können vielfältig sein. Auslöser können Blutgerinnsel, Thrombosen oder auch Gefäßverengungen sein.



Risikofaktoren erkennen, beheben und 
damit dem Schlaganfall vorbeugen


Obwohl sich die Sterblichkeitsraten bei Apoplexie in den letzten Jahren erheblich gesenkt haben, gehört der Schlaganfall nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen in den wohlhabenden Industriestaaten. Wie so oft, ist bei den so genannten Zivilisationskrankheiten auch hier ein ungesunder Lebensstil von großer Bedeutung. Zu einem erhöhten Schlaganfallrisiko zählen u.a. eine ungesunde Ernährung, Rauchen, Bewegungsmangel, hoher Blutdruck, Diabetes mellitus sowie hohe Cholesterinwerte. Um gesund und vital zu bleiben, sollten Sie Eigenverantwortung über Ihr Leben übernehmen und Ihre gesundheitsschädigenden Handlungen überdenken und ändern.

Die Chancen auf vollständige Rehabilitation haben sich in den letzten Jahren erhöht. Dennoch ist es nicht selten der Fall, dass Betroffene nach einem Schlaganfall zeitweise oder unter Umständen auch für den Rest ihres Lebens pflegebedürftig sind.

Das geliebte und gewohnte Zuhause zu verlassen, um in eine Pflegeeinrichtung zu gehen, ist verständlicherweise für die meisten Menschen, gerade in einer solchen Lage, unvorstellbar. Nicht nur die Patienten, auch die Angehörigen müssen lernen, mit der neuen und oftmals schwierigen Situation umzugehen. Familienangehörige sind mit den Pflegemaßnahmen oft heillos überfordert, da die Patienten eine Rundumpflege und Betreuung benötigen. Eine legale und zertifizierte 24h Pflegekraft kann in diesem Fall äußerst entlastend sein. Wenn Sie die Ihnen nahestehenden Menschen gut versorgt wissen wollen, dann kontaktieren Sie unsere qualifizierte Pflegeagentur in Graz-Umgebung und wir werden mit Ihnen gemeinsam eine geeignete und kompetente Lösung finden.

von Simona Preininger 25. Dezember 2024
von Simona Preininger 16. April 2024
Wir berichten hier Wertfrei, wieso manche 24-Stunden-Pflegestellen nicht funktionieren!
von Simona Preininger 27. Januar 2024
Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Personen zählt zu den schwierigsten Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung. Denn wenn man zu einem Kleinkind oft genug sagt: Bitte macht das nicht .. .. irgendwann versteht es das .. Aber bei einer fortgeschrittenen "aggressiven dementen Person" .. .. da redet man umsonst !!
von Simona Preininger 18. Januar 2024
Laufend kommen "Neue Vermittlungsagenturen" und werben mit "unrealistischen Lockangebote!" Teilweise machen diese Ihre "Vermittlertätigkeit" in einem zusätzlichen Job am Nachmittag und kennen sich nicht wirklich bei den Gesetzen der 24-Stunden-Betreuung aus! Sie richten mehr Schaden an, als Sie bei "der zu betreuenden Person" an Hilfe und Unterstützung ankommt. So erhalten die seriösen Agenturen einen schlechten "Ruf". Man verliert irgendwann den Überblick, weil es so viele unterschiedliche Angebote gibt, die von einer Agentur zur anderen bis zu € 800.- und teilweise mehr sein kann. Bitte fragen Sie sich, bei solchen preislichen Differenzen, da kann wahrscheinlich was nicht stimmen .. Nahezu fast immer haben die Betreuungskräfte dann keine Deutschkenntnisse oder keine Kenntnisse mit der Personenbetreuung oder haben kein Gewerbe oder das Gewerbe ist ruhend gemeldet oder die Personenbetreuer/In ist nicht versichert bei der SVS. Und wenn Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen, bekommen Sie keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung .. usw. Bitte lassen Sie sich immer alles Schriftlich geben, somit können Sie dann diese Agentur damit konfrontieren und eventuell sogar rechtlich belangen!
von Simona Preininger 7. Januar 2024
Die Gutachter der "Sozialversicherung der Selbstständigen" legen die Pflegestufe fest. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit gegen diesen "Pflegestufen Bescheid" Einspruch einzulegen. Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ der letzten Jahre vorweisen können, dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen. Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde. Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein, da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild über die zu pflegende Person machen kann. Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen. Sie erhalten dann, je nach Arbeitsstunden-Aufwand die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe mit dem dazu gehörigen Pflegegeld. Bei einer Klage muss dies beim zuständige Bezirksgericht oder Landesgericht eingebracht werden. Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein: Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw. und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht? die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe die Kopie des Ablehnungsbescheides Ort / Datum mit Unterschrift und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht Ich stelle einen Mustertext "Klage Pflegegeld" als download zur Verfügung. Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage: " www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld "
von Simona Preininger 6. Januar 2024
Mit 18.Oktober 2023 wurde im Nationalrat die Pensionserhöhung ab Jänner 2024 beschlossen 
von Simona Preininger 5. Januar 2024
Pflegestufen Erhöhung um 9,7% ab Jänner 2024
von Simona Preininger 3. Januar 2024
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