Personenbetreuung
Tätigkeiten einer Personenbetreuung:
Die Personenbetreuer/In ist verpflichtet alle Informationen die von Bedeutung sein können an die Ärztin oder der DGKP mit samt den Aufzeichnungen zugängig zu machen.
Weiters muss sich die Personenbetreuer/In an die Verordnung der festgelegten Standes- und Ausübungsregeln halten und alle Maßnahmen setzen um eine Gefährdung von Leben /Gesundheit zu treffen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass das freie Gewerbe Personenbetreuung, alleine mit dem Gewerbeschein ausgeübt werden darf.
Es dürfen keine Medizinischen Tätigkeiten durchgeführt werden, wo beim (GuKG) eine höhere Medizinische Ausbildung benötigt wird.
Folgende Tätigkeiten müssen von der Personenbetreuerin jedoch schriftlich in einer Pflegedokumentationsmappe notieren werden, weil dies vom Sozialministeriumserice verlangt wird!
Diese sind:
Pflegerische Tätigkeiten die nicht Delegiert werden müssen,
außer es sprechen medizinische Gründe dagegen
24-Stunden-Pflege
Sollten jedoch pflegerischen Tätigkeiten durch eine geänderte Situation eintreten, muss ein Arzt oder eine Person des gehobenen Dienstes (zB. DGKP, Arzt) diese pflegerischen Tätigkeiten schriftlich Delegieren und in regelmäßigen Abständen überwachen bzw. kontrollieren und Dokumentieren.
Folgende Tätigkeiten können in einzelnen an eine Personenbetreuer/In von einem Arzt oder einer DGKP übertragen werden:
Bestimmte ärztliche Tätigkeiten dürfen (nach ärztlicher Anordnung) von einer DGKP weiter Delegiert bzw weiter übertragen werden.
24h Pflege & Hilfe ASP e.U.
Warum 24h Pflege & Hilfe ASP ?
Kontakt:
Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen
und wenden interne Qualitätskriterien für die Qualitätssicherungen an.