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Der Unterschied zwischen

Personenbetreuung und 24-Stunden Pflege



Personenbetreuung



Tätigkeiten einer Personenbetreuung:


  • Haushälterisch Tätigkeiten (Zubereitung der Mahlzeiten, Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, Botengänge Achten auf das Raumklima, Versorgung der Pflanzen und Tiere, Wäschen waschen usw.)
  • Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung eins Tagesablaufs, Hilfestellung im Alltag und bei Verrichtungen)
  • Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leiten,Gespräche führen, Kontakte Pflege zu anderen Personen und begleiten bei diversen Aktivitäten)


Die Personenbetreuer/In ist verpflichtet alle Informationen die von Bedeutung sein können an die Ärztin oder der DGKP mit samt den Aufzeichnungen zugängig zu machen.


Weiters muss sich die Personenbetreuer/In an die Verordnung der festgelegten Standes- und Ausübungsregeln halten und alle Maßnahmen setzen um eine Gefährdung von Leben /Gesundheit zu treffen.


Es ist gesetzlich geregelt, dass das freie Gewerbe Personenbetreuung, alleine mit dem Gewerbeschein ausgeübt werden darf. 


Es dürfen keine Medizinischen Tätigkeiten durchgeführt werden, wo beim (GuKG) eine höhere Medizinische Ausbildung benötigt wird.



Folgende Tätigkeiten müssen von der Personenbetreuerin jedoch schriftlich in einer Pflegedokumentationsmappe notieren werden, weil dies vom Sozialministeriumserice verlangt wird! 


Diese sind:

  • Die Haushälterischen Tätigkeiten
  • Wie viel die Person trinkt, 
  • Wann der letzte Stuhl war 
  • Die Blutdruckkontrolle
  • Einfache pflegerisch Tätigkeiten, die nicht Delegiert werden müssen




Pflegerische Tätigkeiten die nicht Delegiert werden müssen, 

außer es sprechen medizinische Gründe dagegen



  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft
  • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen



24-Stunden-Pflege


Sollten jedoch pflegerischen Tätigkeiten durch eine geänderte Situation eintreten, muss ein Arzt oder eine Person des gehobenen Dienstes (zB. DGKP, Arzt) diese pflegerischen Tätigkeiten schriftlich Delegieren und in regelmäßigen Abständen überwachen bzw. kontrollieren und Dokumentieren.



Folgende Tätigkeiten können in einzelnen an eine Personenbetreuer/In von einem Arzt oder einer DGKP übertragen werden:


  • Verabreichung von Medikamenten (Einnahme der Tabletten oder ähnlichem)
  • Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgrinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendung


Bestimmte ärztliche Tätigkeiten dürfen (nach ärztlicher Anordnung) von einer DGKP weiter Delegiert bzw weiter übertragen werden.



von Simona Preininger 25. Dezember 2024
von Simona Preininger 16. April 2024
Wir berichten hier Wertfrei, wieso manche 24-Stunden-Pflegestellen nicht funktionieren!
von Simona Preininger 27. Januar 2024
Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Personen zählt zu den schwierigsten Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung. Denn wenn man zu einem Kleinkind oft genug sagt: Bitte macht das nicht .. .. irgendwann versteht es das .. Aber bei einer fortgeschrittenen "aggressiven dementen Person" .. .. da redet man umsonst !!
von Simona Preininger 18. Januar 2024
Laufend kommen "Neue Vermittlungsagenturen" und werben mit "unrealistischen Lockangebote!" Teilweise machen diese Ihre "Vermittlertätigkeit" in einem zusätzlichen Job am Nachmittag und kennen sich nicht wirklich bei den Gesetzen der 24-Stunden-Betreuung aus! Sie richten mehr Schaden an, als Sie bei "der zu betreuenden Person" an Hilfe und Unterstützung ankommt. So erhalten die seriösen Agenturen einen schlechten "Ruf". Man verliert irgendwann den Überblick, weil es so viele unterschiedliche Angebote gibt, die von einer Agentur zur anderen bis zu € 800.- und teilweise mehr sein kann. Bitte fragen Sie sich, bei solchen preislichen Differenzen, da kann wahrscheinlich was nicht stimmen .. Nahezu fast immer haben die Betreuungskräfte dann keine Deutschkenntnisse oder keine Kenntnisse mit der Personenbetreuung oder haben kein Gewerbe oder das Gewerbe ist ruhend gemeldet oder die Personenbetreuer/In ist nicht versichert bei der SVS. Und wenn Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen, bekommen Sie keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung .. usw. Bitte lassen Sie sich immer alles Schriftlich geben, somit können Sie dann diese Agentur damit konfrontieren und eventuell sogar rechtlich belangen!
von Simona Preininger 7. Januar 2024
Die Gutachter der "Sozialversicherung der Selbstständigen" legen die Pflegestufe fest. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit gegen diesen "Pflegestufen Bescheid" Einspruch einzulegen. Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ der letzten Jahre vorweisen können, dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen. Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde. Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein, da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild über die zu pflegende Person machen kann. Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen. Sie erhalten dann, je nach Arbeitsstunden-Aufwand die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe mit dem dazu gehörigen Pflegegeld. Bei einer Klage muss dies beim zuständige Bezirksgericht oder Landesgericht eingebracht werden. Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein: Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw. und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht? die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe die Kopie des Ablehnungsbescheides Ort / Datum mit Unterschrift und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht Ich stelle einen Mustertext "Klage Pflegegeld" als download zur Verfügung. Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage: " www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld "
von Simona Preininger 6. Januar 2024
Mit 18.Oktober 2023 wurde im Nationalrat die Pensionserhöhung ab Jänner 2024 beschlossen 
von Simona Preininger 5. Januar 2024
Pflegestufen Erhöhung um 9,7% ab Jänner 2024
von Simona Preininger 3. Januar 2024
Der neue SVS-Beitrag im Jahr 2025
von Simona Preininger 4. September 2023
Die Neue Förderung der beiden PB ab September 2024 
von Simona Preininger 18. Januar 2023
Die Vermittlung von "Pflegekräfte" mit Delegation für eine PEG-Versorgung
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