Der Unterschied zwischen
Personenbetreuung und 24-Stunden Pflege
Personenbetreuung
Tätigkeiten einer Personenbetreuung:
- Haushälterisch Tätigkeiten (Zubereitung der Mahlzeiten, Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, Botengänge Achten auf das Raumklima, Versorgung der Pflanzen und Tiere, Wäschen waschen usw.)
- Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung eins Tagesablaufs, Hilfestellung im Alltag und bei Verrichtungen)
- Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leiten,Gespräche führen, Kontakte Pflege zu anderen Personen und begleiten bei diversen Aktivitäten)
Die Personenbetreuer/In ist verpflichtet alle Informationen die von Bedeutung sein können an die Ärztin oder der DGKP mit samt den Aufzeichnungen zugängig zu machen.
Weiters muss sich die Personenbetreuer/In an die Verordnung der festgelegten Standes- und Ausübungsregeln halten und alle Maßnahmen setzen um eine Gefährdung von Leben /Gesundheit zu treffen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass das freie Gewerbe Personenbetreuung, alleine mit dem Gewerbeschein ausgeübt werden darf.
Es dürfen keine Medizinischen Tätigkeiten durchgeführt werden, wo beim (GuKG) eine höhere Medizinische Ausbildung benötigt wird.
Folgende Tätigkeiten müssen von der Personenbetreuerin jedoch schriftlich in einer Pflegedokumentationsmappe notieren werden, weil dies vom Sozialministeriumserice verlangt wird!
Diese sind:
- Die Haushälterischen Tätigkeiten
- Wie viel die Person trinkt,
- Wann der letzte Stuhl war
- Die Blutdruckkontrolle
- Einfache pflegerisch Tätigkeiten, die nicht Delegiert werden müssen
Pflegerische Tätigkeiten die nicht Delegiert werden müssen,
außer es sprechen medizinische Gründe dagegen
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft
- Hilfestellung beim An- und Ausziehen
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen
24-Stunden-Pflege
Sollten jedoch pflegerischen Tätigkeiten durch eine geänderte Situation eintreten, muss ein Arzt oder eine Person des gehobenen Dienstes (zB. DGKP, Arzt) diese pflegerischen Tätigkeiten schriftlich Delegieren und in regelmäßigen Abständen überwachen bzw. kontrollieren und Dokumentieren.
Folgende Tätigkeiten können in einzelnen an eine Personenbetreuer/In von einem Arzt oder einer DGKP übertragen werden:
- Verabreichung von Medikamenten (Einnahme der Tabletten oder ähnlichem)
- Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgrinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
- Einfache Licht- und Wärmeanwendung
Bestimmte ärztliche Tätigkeiten dürfen (nach ärztlicher Anordnung) von einer DGKP weiter Delegiert bzw weiter übertragen werden.


