Wann wird eine DGKP für eine Delegation benötigt?
Für diesen Punkt gibt es keine ganz genaue Definition ..
Aber es gibt ein Beispiel, das man heran nehmen kann
um es besser zu veranschaulichen.
Nehmen wir an ..
Eine Oma kann sich selbst noch waschen,
kann für sich selbst noch essen Kochen ..
kann selbst noch IHRE Wohnung putzen und sauber halten ..
aber damit kommt Sie an IHRE Grenzen .. und Sie schafft dies alles nicht mehr ohne eine Unterstützung ..
--> Hier braucht man keine DGKP die eine Delegation für die pflegerischen Tätigkeiten.
Nehmen wir weiters an ...
Die Oma kann Ihre Wäsche selbst nicht mehr waschen und bügeln ...
Sie kann Ihre Wohnung selbst nicht mehr sauber halten
Sie kann selbst nicht mehr in der Küche stehen
.. weil IHRE Füsse Sie nicht mehr tragen und Sie keine Kraft mehr hat sich selbst zu versorgen ..
und Sie kann sich selbst nicht mehr waschen .. "eincremen" .. Nägel schneiden .. usw.
dann kommt langsam der Punkt, wo dann das "SMS" (das Sozialministeriumservice)
bei einer Kontrolle diese Delegation der pflegerischen Tätigkeiten verlangt durch eine DGKP die zugleich eine "QS" Qualitätssicherung der "24h Pflege" macht, damit die zu betreuende Person bestens versorgt wird!
(Bei diesem Punkt hat man dann aber auch schon die Pflegestufe 4 oder 5 ...)
Gibt es eine Situation, wo sofort eine Delegation benötigt wird?
1) Bei einer Insulinresistenz
Sollte die zu betreuende Person eine Insulin spritze benötigen, dann braucht die Personenbetreuerin sofort eine Einweisung wie der Ablauf ist, um das Insulin zu verabreichen.
Diese Einweisung muss ein Arzt oder eine DGKP vornehmen.
vorher muss der Arzt oder die DGKP sich versichern, versteht die Personenbetreuerin den Ablauf
der Kontrolle des Insulin Spiegels und wann wird das Kurzeit Insulin und wann das Langzeit Insulin
bzw das Misch Insulin zu verabreichen ist und in welcher Dosierung!
Erst dann darf der Arzt oder die DGKP die Delegation der pflegerischen Tätigkeiten schriftliche Delegieren!
2) Beeinträchtigung der Sehkraft:
Sollte die zu betreuende Person "Blind" oder eine Beeinträchtigung der Augen haben,
dann wird da auch eine Delegation der pflegerischen Tätigkeiten sofort verlangt ..
3) bei einer Thrombose Spritze:
4) Die zu betreuende Person ist sehr korpulent:
5) Oder die zu betreuende Person ist behindert, ob geistig oder körperlich ..
6) usw ....
Es gibt noch weitere sehr seltene Ausnahmefälle wo auch eine Delegation der pflegerischen Tätigkeiten benötigt werden .. aber das würde nun zu weit führen ..