Macht es Sinn gegen den Pflegestufenbescheid
Einspruch einzulegen?
Die Gutachter der "Sozialversicherung der Selbstständigen" legen die Pflegestufe fest.
Wenn Sie der Meinung sind,
dass Ihre Pflegestufe
nicht gerechtfertigt ist,
besteht die Möglichkeit gegen diesen
"Pflegestufen Bescheid" Einspruch einzulegen.
Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen und alle
„Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ der letzten Jahre vorweisen können,
dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann
und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen.
Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde.
Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein,
da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild über die zu pflegende Person machen kann.
Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen.
Sie erhalten dann je nach Arbeitsstunden-Aufwand
die vom zuständigen Richter/In zuerkannte Pflegestufe mit dem dazu gehörigen Pflegegeld.
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