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Vorsicht bei preislich unseriöse "Lockangebote"



Laufend kommen "Neue Vermittlungsagenturen" und
werben mit "unrealistischen Lockangebote!"

Teilweise machen diese Ihre "Vermittlertätigkeit" 
in einem zusätzlichen Job am Nachmittag
 und kennen sich nicht wirklich bei den
Gesetzen der 24-Stunden-Betreuung aus!



Sie richten mehr Schaden an,
als Sie bei "der zu betreuenden Person"
an Hilfe und Unterstützung ankommt.


So erhalten die seriösen Agenturen einen schlechten "Ruf".


Man verliert irgendwann den Überblick,
weil es so viele unterschiedliche Angebote gibt,
die von einer Agentur zur anderen bis zu € 800.- und
teilweise mehr sein kann.



Bitte fragen Sie sich,
bei solchen preislichen Differenzen,
da kann wahrscheinlich was nicht stimmen ..



Nahezu fast immer haben die Betreuungskräfte
dann keine Deutschkenntnisse
oder keine Kenntnisse mit der Personenbetreuung
oder haben kein Gewerbe
oder das Gewerbe ist ruhend gemeldet
oder die Personenbetreuer/In ist nicht versichert bei der SVS.



Und wenn Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen,
bekommen Sie keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung ..
usw.


Bitte lassen Sie sich immer alles Schriftlich geben,
somit können Sie dann diese Agentur damit konfrontieren
und eventuell sogar rechtlich belangen!



Wie erkenne ich eine unseriöse Agentur?



  • Preislich unseriöse "Lockangebote"
  • Wo befindet sich der Firmensitz der Agentur, ... nicht in Österreich?
  • Gibt es beim Impressum Angaben zur direkten Inhaberin?
  • Gibt es eine konkrete Ansprechperson?
  • Wie viele Referenzen hat die Agentur und wie sind die Google Bewertungen?
  • Ist die Agentur auch am Wochenende erreichbar?
  • Hat die Agentur ein Qualitätsmanagement und macht die DGKP Visiten?
  • Wie lange gibt es diese Agentur schon und wie erfahren ist Sie?
  • Hat die Agentur ein Notfallmanagement?
  • Verlangt die Agentur schon unmittelbar beim Start bereits Geld?


von Simona Preininger 25. Dezember 2024
von Simona Preininger 16. April 2024
Wir berichten hier Wertfrei, wieso manche 24-Stunden-Pflegestellen nicht funktionieren!
von Simona Preininger 27. Januar 2024
Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Personen zählt zu den schwierigsten Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung. Denn wenn man zu einem Kleinkind oft genug sagt: Bitte macht das nicht .. .. irgendwann versteht es das .. Aber bei einer fortgeschrittenen "aggressiven dementen Person" .. .. da redet man umsonst !!
von Simona Preininger 7. Januar 2024
Die Gutachter der "Sozialversicherung der Selbstständigen" legen die Pflegestufe fest. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit gegen diesen "Pflegestufen Bescheid" Einspruch einzulegen. Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ der letzten Jahre vorweisen können, dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen. Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde. Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein, da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild über die zu pflegende Person machen kann. Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen. Sie erhalten dann, je nach Arbeitsstunden-Aufwand die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe mit dem dazu gehörigen Pflegegeld. Bei einer Klage muss dies beim zuständige Bezirksgericht oder Landesgericht eingebracht werden. Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein: Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw. und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht? die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe die Kopie des Ablehnungsbescheides Ort / Datum mit Unterschrift und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht Ich stelle einen Mustertext "Klage Pflegegeld" als download zur Verfügung. Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage: " www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld "
von Simona Preininger 6. Januar 2024
Mit 18.Oktober 2023 wurde im Nationalrat die Pensionserhöhung ab Jänner 2024 beschlossen 
von Simona Preininger 5. Januar 2024
Pflegestufen Erhöhung um 9,7% ab Jänner 2024
von Simona Preininger 3. Januar 2024
Der neue SVS-Beitrag im Jahr 2025
von Simona Preininger 7. Dezember 2023
Der Unterschied zwischen Personenbetreuung und 24-Stunden Pflege
von Simona Preininger 4. September 2023
Die Neue Förderung der beiden PB ab September 2024 
von Simona Preininger 18. Januar 2023
Die Vermittlung von "Pflegekräfte" mit Delegation für eine PEG-Versorgung
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