Die Gutachter der
"Sozialversicherung der Selbstständigen"
legen die Pflegestufe fest.
Wenn Sie der Meinung sind,
dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist,
besteht die Möglichkeit gegen diesen
"Pflegestufen Bescheid"
Einspruch einzulegen.
Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen
und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“
der letzten Jahre vorweisen können,
dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann
und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen.
Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich,
wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde.
Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein,
da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild
über die zu pflegende Person machen kann.
Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen.
Sie erhalten dann,
je nach Arbeitsstunden-Aufwand
die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe
mit dem dazu gehörigen Pflegegeld.
Bei einer Klage
muss dies beim
zuständige Bezirksgericht
oder Landesgericht
eingebracht werden.
Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein:
- Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw.
- und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht?
- die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe
- die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind,
- Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe
- die Kopie des Ablehnungsbescheides
- Ort / Datum mit Unterschrift
- und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht
Ich stelle einen Mustertext
"Klage Pflegegeld"
als download zur Verfügung.
Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage:
"www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld"