Macht es Sinn gegen
den Pflegestufenbescheid
Einspruch ein zu legen?
Die Gutachter der
"Sozialversicherung der Selbstständigen"
legen die Pflegestufe fest.
Wenn Sie der Meinung sind,
dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist,
besteht die Möglichkeit gegen diesen
"Pflegestufen Bescheid"
Einspruch einzulegen.
Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen
und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“
der letzten Jahre vorweisen können,
dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann
und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen.
Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich,
wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde.
Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein,
da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild
über die zu pflegende Person machen kann.
Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen.
Sie erhalten dann,
je nach Arbeitsstunden-Aufwand
die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe
mit dem dazu gehörigen Pflegegeld.
Bei einer Klage
muss dies beim
zuständige Bezirksgericht
oder Landesgericht
eingebracht werden.
Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein:
- Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw.
- und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht?
- die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe
- die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind,
- Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe
- die Kopie des Ablehnungsbescheides
- Ort / Datum mit Unterschrift
- und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht
Bitte folgen Sie dem LINK
um zu einen Mustertext
"Klage Pflegegeld"
zu kommen
Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage:
"www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld"
Diverse Links
für mehr Info bei einer Klage
gegen den Pflegestufen Bescheid der SVS
Wir berichten hier Wertfrei, wieso manche 24-Stunden-Pflegestellen nicht funktionieren!

Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Personen zählt zu den schwierigsten Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung. Denn wenn man zu einem Kleinkind oft genug sagt: Bitte macht das nicht .. .. irgendwann versteht es das .. Aber bei einer fortgeschrittenen "aggressiven dementen Person" .. .. da redet man umsonst !!

Laufend kommen "Neue Vermittlungsagenturen" und werben mit "unrealistischen Lockangebote!" Teilweise machen diese Ihre "Vermittlertätigkeit" in einem zusätzlichen Job am Nachmittag und kennen sich nicht wirklich bei den Gesetzen der 24-Stunden-Betreuung aus! Sie richten mehr Schaden an, als Sie bei "der zu betreuenden Person" an Hilfe und Unterstützung ankommt. So erhalten die seriösen Agenturen einen schlechten "Ruf". Man verliert irgendwann den Überblick, weil es so viele unterschiedliche Angebote gibt, die von einer Agentur zur anderen bis zu € 800.- und teilweise mehr sein kann. Bitte fragen Sie sich, bei solchen preislichen Differenzen, da kann wahrscheinlich was nicht stimmen .. Nahezu fast immer haben die Betreuungskräfte dann keine Deutschkenntnisse oder keine Kenntnisse mit der Personenbetreuung oder haben kein Gewerbe oder das Gewerbe ist ruhend gemeldet oder die Personenbetreuer/In ist nicht versichert bei der SVS. Und wenn Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen, bekommen Sie keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung .. usw. Bitte lassen Sie sich immer alles Schriftlich geben, somit können Sie dann diese Agentur damit konfrontieren und eventuell sogar rechtlich belangen!