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Macht es Sinn gegen 
den Pflegestufenbescheid 
Einspruch ein zu legen?



Die Gutachter der 
"Sozialversicherung der Selbstständigen" 
legen die Pflegestufe fest.


Wenn Sie der Meinung sind, 
dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist, 
besteht die Möglichkeit gegen diesen 
"Pflegestufen Bescheid" 
Einspruch einzulegen.


Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen 
und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ 
der letzten Jahre vorweisen können, 
dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann 
und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen.


Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, 
wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde. 


Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein, 
da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild 
über die zu pflegende Person machen kann. 

Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen.

Sie erhalten dann,
je nach Arbeitsstunden-Aufwand 
die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe 
mit dem dazu gehörigen Pflegegeld.



Bei einer Klage 
muss dies beim 
zuständige Bezirksgericht 
oder Landesgericht 
eingebracht werden.

Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein:
  • Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw.
  • und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht?
  • die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe
  • die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind,
  • Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe
  • die Kopie des Ablehnungsbescheides
  • Ort / Datum mit  Unterschrift
  • und das wichtigste   "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht


Ich stelle einen Mustertext 
"Klage Pflegegeld"
als download zur Verfügung.
Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage:
"www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld"




Diverse Links

für mehr Info bei einer Klage

gegen den Pflegestufen Bescheid der SVS


Mustertext Klage Pflegegeld "herunterladen" Link zur Wko Musterbeschwerde weiter zu "www.oeziv.org" Weiter zu "oesterreich.gv.at" weiter zu "Verfahren vor dem Gericht" weiter zu "pflege.gv.at" weiter zu "der Liste Gerichte"
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