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Morbus Parkinson / Parkinson Krankheit / 
Schüttellähmung / Paralysis agitans



Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung des extrapyramidal-motorischen Systems. Ein Absterben bestimmter Nervenzellen der "substanzia nigra" im Mittelhirn führt zu einer stark verminderten oder gar gänzlich eingestellten Produktion des Nervenbotenstoffs Dopamin. Signale zwischen den Nervenzellen können dadurch nur noch eingeschränkt weitergeleitet werden, was die Motorik massiv beeinträchtigt.


Die Parkinson-Krankheit zählt mit zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen. Ein vermehrtes Auftreten ist vor allem im höheren Lebensalter zu verzeichnen. Meist fällt der Beginn von Parkinson zwischen das 50. und 70. Lebensjahr. Nur sehr selten erkranken Menschen unter 40 Jahren. In Österreich leiden ca. 20.000 Menschen an Parkinson. Größtenteils handelt es sich bei den Betroffenen um Männer. Obwohl die Parkinson-Krankheit nicht heilbar ist, sind die Symptome mit Medikamenten gut behandelbar. Durch den langsamen Verlauf der Krankheit können die Patienten noch lange Zeit (Jahre bis Jahrzehnte) gut und uneingeschränkt mit der Krankheit leben.

Trotz des langsamen Verlaufs ist der zunehmende Verlust der motorischen Fähigkeiten im fortgeschrittenen Stadium nicht zu vermeiden. Die Alltagsbewältigung ist mit der Zeit allein nur noch schwer bis gar nicht mehr möglich. Letztlich sind Betroffene auf eine 24 Stunden Betreuungshilfe angewiesen. Viele Menschen, die an Parkinson leiden, wollen zuhause betreut werden, um in gewohnter Umgebung bleiben und so einem unangenehmen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung entgehen zu können. Unsere seriöse und professionelle Pflegeagentur in Graz-Umgebung vermittelt Ihnen zertifizierte Pflegerinnen, die eine Rund-um-die-Uhr Betreuung des Patienten sicherstellen. Wir ermöglichen Ihnen dadurch eine diskrete und kompetente 24h Hilfe & Betreuung bei Ihnen zu Hause - und das österreichweit!


Parkinson ist aufgrund seines schleichenden Verlaufs nicht immer gleich erkennbar. Oft vergehen Jahre zwischen den eher unspezifischen Frühsymptomen und den sogenannten Kernsymptomen. Zu den typischen Symptomen von Parkinson gehören eine Versteifung der Muskulatur (Rigor) - man spricht wegen der ruckartigen Bewegungen auch vom Zahnrad-Phänomen, Bewegungsverlangsamung und -verarmung, Probleme mit simultanen Bewegungsmustern bis hin zur völligen Bewegungslosigkeit (Akinese), das Zittern der Hände und Unterarme im Ruhezustand (Tremor) sowie die Instabilität des Rumpfes (geknickte Haltung). Unter diesem Umständen ist die Bewältigung der alltäglichen Verrichtungen eine Qual für die Betroffenen. Eine Rund-um-Betreuung durch eine zertifizierte und legale Pflegerin kann Sie in dieser Situation ungemein unterstützen. Unsere seriöse und durchwegs kompetente Pflegeagentur in der Umgebung von Graz / Steiermark, vermittelt Ihnen österreichweit eine professionelle 24h Hilfe im Bereich der Kranken- und Haushaltspflege.


Neben den Hauptsymptomen gibt es weitere Beschwerden, die mit der Erkrankung einhergehen. Zu ihnen zählen unter anderem Sprachschwierigkeiten, eingeschränkte Mimik, vermehrter Speichelfluss, Schlafstörungen, Nachlassen der Geschicklichkeit, Persönlichkeitsveränderungen (dickköpfiges Denken), Dyskinesien (überschießende Bewegungen) und unter Umständen auch die Einschränkung der geistigen Fähigkeiten.


Ein nicht geringer Prozentsatz (ca. 40%) jener Menschen, die an Parkinson leiden, erleben mit dem Fortschreiten der Erkrankung einer teilweisen Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen. Man spricht hierbei von der Parkinson-Demenz. Anders als bei der Alzheimer-Demenz hat der Betroffene vorerst keine Probleme mit der Merk- bzw. Erinnerungsfähigkeit. Die Symptome äußern sich beispielsweise durch eingeschränkte Aufmerksamkeit und verzögertem Denkvermögen, Störungen beim räumlichen Sehen, Schwierigkeiten bei der Planung und Durchführung bestimmter Aufgaben oder beim Lösen von Problemen, Interessenverlust (Hobbys z.B. werden uninteressant) sowie eine auffallende Unflexibilität im Denken (starres, dickköpfiges Denken). Zudem können Depressionen und Halluzinationen hinzukommen. Die Lernfähigkeit eines Parkinson-Patienten bleibt zwar erhalten, doch ist der Zugriff auf die Lerninhalte verzögert oder erschwert.


Das Fortschreiten der Parkinson-Demenz kann medikamentös verlangsamt und die Beschwerden gelindert werden. Es ist zudem wichtig, sich frühzeitig mit der im späteren Verlauf mit Sicherheit auftretenden Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen. Die Sorge um die Zukunft kann gelindert werden, wenn die Betroffenen wissen, dass sie ihr Zuhause nicht unbedingt verlassen müssen, um gut versorgt zu sein. Zusammen mit einer 24 h Pflegerin, die Sie zu Hause betreut, ist die Einhaltung der krankheitsspezifischen Maßnahmen leichter zu bewältigen. Wenden Sie sich an unsere qualifizierte Vermittlungsagentur in der Steiermark / Graz-Umgebung. Wir stehen Ihnen für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

von Simona Preininger 25. Dezember 2024
von Simona Preininger 16. April 2024
Wir berichten hier Wertfrei, wieso manche 24-Stunden-Pflegestellen nicht funktionieren!
von Simona Preininger 27. Januar 2024
Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Personen zählt zu den schwierigsten Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung. Denn wenn man zu einem Kleinkind oft genug sagt: Bitte macht das nicht .. .. irgendwann versteht es das .. Aber bei einer fortgeschrittenen "aggressiven dementen Person" .. .. da redet man umsonst !!
von Simona Preininger 18. Januar 2024
Laufend kommen "Neue Vermittlungsagenturen" und werben mit "unrealistischen Lockangebote!" Teilweise machen diese Ihre "Vermittlertätigkeit" in einem zusätzlichen Job am Nachmittag und kennen sich nicht wirklich bei den Gesetzen der 24-Stunden-Betreuung aus! Sie richten mehr Schaden an, als Sie bei "der zu betreuenden Person" an Hilfe und Unterstützung ankommt. So erhalten die seriösen Agenturen einen schlechten "Ruf". Man verliert irgendwann den Überblick, weil es so viele unterschiedliche Angebote gibt, die von einer Agentur zur anderen bis zu € 800.- und teilweise mehr sein kann. Bitte fragen Sie sich, bei solchen preislichen Differenzen, da kann wahrscheinlich was nicht stimmen .. Nahezu fast immer haben die Betreuungskräfte dann keine Deutschkenntnisse oder keine Kenntnisse mit der Personenbetreuung oder haben kein Gewerbe oder das Gewerbe ist ruhend gemeldet oder die Personenbetreuer/In ist nicht versichert bei der SVS. Und wenn Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen, bekommen Sie keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung .. usw. Bitte lassen Sie sich immer alles Schriftlich geben, somit können Sie dann diese Agentur damit konfrontieren und eventuell sogar rechtlich belangen!
von Simona Preininger 7. Januar 2024
Die Gutachter der "Sozialversicherung der Selbstständigen" legen die Pflegestufe fest. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit gegen diesen "Pflegestufen Bescheid" Einspruch einzulegen. Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ der letzten Jahre vorweisen können, dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen. Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde. Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein, da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild über die zu pflegende Person machen kann. Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen. Sie erhalten dann, je nach Arbeitsstunden-Aufwand die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe mit dem dazu gehörigen Pflegegeld. Bei einer Klage muss dies beim zuständige Bezirksgericht oder Landesgericht eingebracht werden. Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein: Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw. und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht? die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe die Kopie des Ablehnungsbescheides Ort / Datum mit Unterschrift und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht Ich stelle einen Mustertext "Klage Pflegegeld" als download zur Verfügung. Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage: " www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld "
von Simona Preininger 6. Januar 2024
Mit 18.Oktober 2023 wurde im Nationalrat die Pensionserhöhung ab Jänner 2024 beschlossen 
von Simona Preininger 5. Januar 2024
Pflegestufen Erhöhung um 9,7% ab Jänner 2024
von Simona Preininger 3. Januar 2024
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von Simona Preininger 4. September 2023
Die Neue Förderung der beiden PB ab September 2024 
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