Unser Team
Simona Preininger
Inhaberin u. Geschäftsführerin
Andreas Preininger
(Selbstständiger AD-Berater)
Berater in der
24-Stunden-Betreuung
seit dem Jahr 2016
( DGKP in einem Wiener Krankenhaus)
(und zusätzlich Freiberufliche DGKP)
Unsere Agentur wurde im Jahr 2014 gegründet.
Wir vermitteln anhand der Anamnese und Ihren
Wünschen ein
24-Stunden-Betreuungs und "Pflegepersonal".
Wir vermitteln nicht nur,
sondern wir tragen sehr viel bei
um eine funktionierende 24-Stunden-Betreuung zu erreichen.
Wir lassen Sie als Vertragspartner
( Ansprechperson )
nicht im Stich und sind für Sie nahezu fast immer erreichbar.
0664 4 399 398 und das nahezu 24 / 7 / 365 Tage
Wir haben eine Kernzeit
die ist von circa 8h30 bis 20h
aber wir sind auch danach erreichbar und rufen Sie zurück,
sollten wir den Anruf verpasst haben ..
Sie bekommen von uns eine kostenlose telefonische Beratung.
Aber manchmal ist ein persönliche Gespräch, dass auch Gratis ist, vorort besser.
* Wir betreiben das Gewerbe der "Organisation der Personenbetreuung" und vermitteln Personenbetreuer/Inen die dann Umgangssprachlich als "24-Stunden-Pflegekraft oder Pflegerin" bei einer Familie sind und eine zu betreuende Personen umsorgen.
* Wir vermitteln nicht nur, sondern wir machen kontrollen um eine fortlaufenden Betreuung zu Gewährleisten.
Wir haben verschieden Pflegepakete bzw auch verschieden individuelle Vertäge mit unserem Kunden.
Bei den meisten Kunden bereiten wir die ganzen Dokumente für die Verträge vor und übergeben diese dann den Kunden bzw den Personenbetreuer/in damit alles für die 24h-Personenbetreuung dann in Ordnung sein soll.
Das beinhaltet:
* Den Vermittlungsvertrag ( Vertrag zw. Vermittlungsagentur und KlientIn )
* Den Betreuungsvertrag ( Vertrag zwischen selbständiger PersonenbetreuerIn und KlientIn )
* Den Organisationsvertrag ( Vertrag zw. selbständiger PersonenbetreuerIn und Vermittlungsagentur )
* Den Anmelde ZMR Zettel bei der Gemeinde/Magistrat
* Ansuchen für den Zuschuss der beiden PB beim SMS
* Eventuell den Erhöhungsantrag für eine höhere Pflegestufe bei der PVA
* Vollmacht schreiben von der PB
* Anmeldebescheinigung für EWR Bürger
* Notfall Plan
* Und noch weitere Dokumente werden demnächst folgen
* Im Nottfall kann die Agenturinhaberin als Muttersprachliche Übersetzerin das Übersetzen, was die Personenbetreuein nicht verstanden hat
* Bitte beachten Sie, wenn Sie im Vertrag stehen haben, Anfänger Deutsch oder keine Deutschkenntnisse, dass Ihnen bewusst sein muss, dass wir da nicht mehrfach am Tag und ständig übersetzen können, da wir sonst nur Ihre Stelle betreuen können und keine Zeit mehr haben werden auch andere Kunden mit Deutsch Sprechenden "Pflegekäfte" zu versorgen!
Fast alle Agenturen arbeiten und rechnen einen Turnus von 28 Tage ab.
Der Nachteil bei dieser Variante ist,
der KUNDE erhält dadurch im Jahr 13 Rechnung die er bezahlen muss ..
12 Rechnungen mit 28 Tage + eine extra Rechnung von 29 Tage ergibt dann 365 Tage!
Durch diese Variante hat man auch 13 mal die Reisekosten .. Also, alles wird 13 mal verrechnet ..
Ein Beispiel mit einem Turnus von 28 Tage:
13 mal Gesamtkosten pro 28 Tage Turnus von € 2750,- ergibt Jahreskosten von € 35 750,-
Ein Beispiel mit einem Monats Turnus:
12 mal Gesamtkosten pro Monat von € 2900,-
ergibt Jahreskosten von € 34 800,-
Denken Sie darüber nach .. und vergleichen Sie Ihre Jahreskosten ..
Wir betreiben bereits seit dem Jahr 2014 unsere Pflegevermittlung haben dadurch sehr viele Kontakte an erfahrenen und überprüfte Pflegekräfte
Anhand der Anamnese des persönlichen Eindrücke und der Wünsche der Familie und der zu betreuende Person selektieren wir in mehreren Gesprächsrunden, dann so den Kreis der in Fragen kommenden Personenbetreuer für Ihre Stelle, um so die wirklich passenden Personenbetreuerin ihnen dann zum Termin zu entsenden.
Sollte es Probleme bzw Streit oder Meinugsverschiedenheiten mit der Personenbetreuerin geben, werden wir vermitteln und versuchen beruhigend auf alle beteiligten ein zu wirken, sodas es zu einer Lösung und zu einer Aussprache kommt.
Bei einem Ausfall, durch welche Gründe auch immer, organisieren wir schnellstmöglich eine Ersatz-Pflegekraft die dann in circa 1-3 Tage da sein soll.
Sollte Ihre Stelle Rechtlich keine Personenbetreuung sein, dann ist es Vorschrift eine DGKP (Diplomierte Gesundheits- Krankenpfleger/In) für die Delegation der pflegerischen Tätigkeiten und der QS (Qualitätssicherung) mit ein zu beziehen, weil die Personenbetreuerin keine Rechtliche Grundlagen hat Ihre Stellen zu Betreuen!
- Anmelden des Gewerbes der Personenbetreuerin beim zuständigen Anlagenreferat der zuständigen Behörde oder dem Magistrat.
- Aktiv / ruhend Meldung der Personenbetreuerin bei der WKO / SVS.
* Normalerweise sollte die Personenbetreuerin selbst die gewerblichen SV-Beträge einzahlen, aber in manchen Fälle sieht sich die Betreuerin nicht in der Lage das zu tun.
* Dann ist eventuell die Familie bereit dies zu tun
* Das Konto der Sozialversicherung der slebstständigen lautet wie folgt:
IBAN: AT51 3200 0063 0008 9219
BIC: RLNWATWW
Zahlungsreferenz: (Versicherungs Nummer der Betreuerin und der Vorname und Familien Name )
* Falls erwünscht übernehmen die Agentur die SV-Beträge zum Überweisen an die SVS mit einer Zahlungsbestätigung
- Anmeldung der Betreuerin bei der Gemeinde machen wir nur nach vorheriger Vereinbarung.
Die Erklärung:
Wir betreuen doch ein sehr großes Gebiet und dadurch starten immer mehrere Stellen zugleich.
Fast alle Gemeinden haben aber nur Vormittags
offen, und das auch nicht immer ...
So kann eine Anmeldung mehr als 1 Woche dauern und deswegen ist dass bei uns das so geregelt.
Nur in Ausnamefälle machen wie die Anmeldung mit!
Wir senden Ihnen circa 10 bis 14 Tage vor dem Turnus ende eine Rechnung über die "Organisation der Personenbetreuung" von dem zu ende gehenden Turnus, der dann 5-7 Tage vor Turnusende zu zahlen ist.
Wir verwenden die Orginal Verträge der WKO und haben Sie noch auf diese schwierige Zeit angepasst und erweitert. Diese Vertäge wurden aber schon zwei mal vom VKI überprüft.
Die "24h Pflege & Hilfe ASP e.U." wurde im Jahr 2014 gegründet. Im laufe der Zeit wurde Sie an die Veränderungen und Vorgaben in unserer Branche neu Struktuiert und angepasst um besser und schneller für unsere Kunden da zu sein.
Wir streben immer eine gesetzkonforme 24-Stunden Pflegevermittlung nach alle Gesetze an.
Vorallem nach den Gesetzen des Sozialministeriumservice der WKO und dem GuKg
(Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)
In der Mitte:
Die Inhaberin Frau Simona Preininger
und links von IHR: Hr. Mag. Höferer
und rechts von IHR: Hr. Andreas Robert Herz, MSc
In der Mitte:
Die Inhaberin Frau Simona Preininger
und links von IHR: Hr. Mag. Höferer
und rechts von IHR: Hr. Andreas Robert Herz, MSc
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Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen
und wenden interne Qualitätskriterien für die Qualitätssicherungen an.