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Inkontinenez


Als Inkontinenz bezeichnet man die Unfähigkeit, 
die Darm- oder Harnblasenentleerung zu steuern. 

Als Ursachen gelten lokale entzündliche Prozesse, Diabetes Mellitus oder Schäden der Nerven, 
die diese Muskeln steuern, wie sie beispielsweise bei Alzheimer, Multiple Sklerose oder Parkinson auftreten. Da es sich bei der Darm- und Harnentleerung um intime Vorgänge handelt, stehen Pflegekraft und Pflegebedürftiger hier vor einer ganz besonderen Herausforderung.



Taktgefühl und Offenheit

Das A und O bei dieser Störung ist ein offener und taktvoller Umgang. Pflegebedürftigen, die noch mobil sind, kann bereits ein Toilettenstuhl im Zimmer helfen. Zu achten ist auch darauf, dass sich die Kleidung des Betroffenen rasch und einfach öffnen lässt. Um Schäden zu vermeiden, bedarf die Haut eines Inkontinenten einer besonders sorgfältigen Pflege, speziell wenn Windelhosen zum Einsatz kommen. Unsere Pflegekräfte nehmen diese Herausforderung gewissenhaft und fürsorglich an und waschen die betroffenen Hautstellen mehrmals täglich mit klarem Wasser, ph-neutralen Waschlotionen, Ölen oder Pflegeschaum.


Einfühlsame Hilfe bei Inkontinenz

Unsere Pflegekräfte helfen den von Inkontinenz Betroffenen bei der Umsetzung therapeutischer Maßnahmen wie dem täglichen Beckenbodentraining und der Anpassung des Trinkverhaltens.

Inkontinent - Achtung!
Bei Inkontinenz soll nicht weniger getrunken werden, sondern es geht darum, die Flüssigkeitsaufnahme über den Tag richtig zu verteilen und die Pflegekräfte sind ihnen eine liebevolle Stütze bei ihren alltäglichen Verrichtungen.

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von Simona Preininger 25. Dezember 2024
von Simona Preininger 16. April 2024
Wir berichten hier Wertfrei, wieso manche 24-Stunden-Pflegestellen nicht funktionieren!
von Simona Preininger 27. Januar 2024
Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Personen zählt zu den schwierigsten Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung. Denn wenn man zu einem Kleinkind oft genug sagt: Bitte macht das nicht .. .. irgendwann versteht es das .. Aber bei einer fortgeschrittenen "aggressiven dementen Person" .. .. da redet man umsonst !!
von Simona Preininger 18. Januar 2024
Laufend kommen "Neue Vermittlungsagenturen" und werben mit "unrealistischen Lockangebote!" Teilweise machen diese Ihre "Vermittlertätigkeit" in einem zusätzlichen Job am Nachmittag und kennen sich nicht wirklich bei den Gesetzen der 24-Stunden-Betreuung aus! Sie richten mehr Schaden an, als Sie bei "der zu betreuenden Person" an Hilfe und Unterstützung ankommt. So erhalten die seriösen Agenturen einen schlechten "Ruf". Man verliert irgendwann den Überblick, weil es so viele unterschiedliche Angebote gibt, die von einer Agentur zur anderen bis zu € 800.- und teilweise mehr sein kann. Bitte fragen Sie sich, bei solchen preislichen Differenzen, da kann wahrscheinlich was nicht stimmen .. Nahezu fast immer haben die Betreuungskräfte dann keine Deutschkenntnisse oder keine Kenntnisse mit der Personenbetreuung oder haben kein Gewerbe oder das Gewerbe ist ruhend gemeldet oder die Personenbetreuer/In ist nicht versichert bei der SVS. Und wenn Sie einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen, bekommen Sie keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung .. usw. Bitte lassen Sie sich immer alles Schriftlich geben, somit können Sie dann diese Agentur damit konfrontieren und eventuell sogar rechtlich belangen!
von Simona Preininger 7. Januar 2024
Die Gutachter der "Sozialversicherung der Selbstständigen" legen die Pflegestufe fest. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Pflegestufe nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit gegen diesen "Pflegestufen Bescheid" Einspruch einzulegen. Sie müssen aber unbedingt ein fachärztliches Gutachten vorlegen und alle „Entlassungsbriefe vom jeweiligen Spital“ der letzten Jahre vorweisen können, dass der Einspruch bei Gericht stattgegeben werden kann und Sie eine gerechte Pflegestufe zuerkannt bekommen. Zusätzlich ist es auch sehr hilfreich, wenn eine gute Pflegedokumentation geführt wurde. Diese kann in so einem Fall auch sehr dienlich sein, da der zuständige Richter sich so ein besseres Bild über die zu pflegende Person machen kann. Dies ist kein muss, aber es hat manchmal geholfen. Sie erhalten dann, je nach Arbeitsstunden-Aufwand die vom zuständigen Richter zuerkannte Pflegestufe mit dem dazu gehörigen Pflegegeld. Bei einer Klage muss dies beim zuständige Bezirksgericht oder Landesgericht eingebracht werden. Folgende Punkte müssen bei einer Klage gegeben sein: Wie stehen Sie zur pflegenden Person, Erwachsenenvertretung / Ehemann, Ehefrau usw. und haben Sie eine Unterschriebene Vollmacht? die schriftliche Äußerung der Erhöhung des Pflegegelds oder der Stufe die schriftliche Begründung, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, Arztbriefe und Bestätigungen die Ihre Begründung darlegen für eine höhere Pflegestufe die Kopie des Ablehnungsbescheides Ort / Datum mit Unterschrift und das wichtigste "Eingeschrieben Aufgeben" an das Bezirksgericht Ich stelle einen Mustertext "Klage Pflegegeld" als download zur Verfügung. Die Anleitung und Hilfe fand ich dabei auf folgender Homepage: " www.justiz.gv.at/file/klage pflegegeld "
von Simona Preininger 6. Januar 2024
Mit 18.Oktober 2023 wurde im Nationalrat die Pensionserhöhung ab Jänner 2024 beschlossen 
von Simona Preininger 5. Januar 2024
Pflegestufen Erhöhung um 9,7% ab Jänner 2024
von Simona Preininger 3. Januar 2024
Der neue SVS-Beitrag im Jahr 2025
von Simona Preininger 7. Dezember 2023
Der Unterschied zwischen Personenbetreuung und 24-Stunden Pflege
von Simona Preininger 4. September 2023
Die Neue Förderung der beiden PB ab September 2024 
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