Bleiben Sie einfühlsam und geben Sie dem Dementen ausreichend Zeit bei seinen/Ihren Tätigkeiten/Verrichtungen. Bleiben Sie geduldig und machen Sie bitte keine Vorwürfe, die demente Person macht die Dinge nicht aus Bosheit.
Schaffen Sie eine struktuierte Umgebung und sorgen Sie für eine fixe Routine die die Demente Person einhalten soll, weil jegliche Veränderung schlecht ist.
Und bauen Sie sich ein Unterstützungsnetzwerk auf, weil Sie das sehr bald brauchen werden und achten Sie auf IHRE Gesundheit!
Und machen Sie sich bitte schlau über das Krankheitsbild Ihrer erkrankten Person. Damit Sie sehen, wie Ihre demente Person am besten zu versorgen ist.
Mehr Info zu Demenz gibt es hier bei den FAQ und bei unserem "Blog"
a) Gefäßerkrankungen
b) Bluthochdruck
c) Diabetes,
d) Herzrhythmusstörungen
e) Erhöhter Cholesterin
f) vermeiden Sie Rauchen
g) und nehmen Sie keinen Alkohol zu sich
h) und achten Sie auf Ihr Körpergewicht
Die schwer oder sogar aggressive Demente Person,
a) Sie will nicht essen,
b) Sie will nichts trinken, (Sie sagt sogar, ich trinken viel zu viel .. usw)
--> Nicht viel dagegen reden, in circa 5 Minuten wieder fragen .. und Sie will dann noch immer nicht ... wieder in 5 Minuten fragen
--> und wieder in 5 Minuten fragen usw ..
--> da muss man viel Geduld haben
--> später auf einmal kommt die Demenz Person fast immer von selbst und will dann was essen .. nur beim Trinken .. da muss man ständig alle 15 Minuten fragen, Sie soll wenigstens einen Schluck machen .. dass man zu mindestens auf circa 1,2 bis 1,5 Liter kommen (Achtung bei Herzkranke Personen, da kann die Liter Wasser Angaben weniger sein )
Je nach Demenz Stadium gibt es zwischendurch noch klare Momente, diese verschwinden immer mehr, je weiter die Krankheit fortgeschritten ist.
Achten Sie immer dass die Demente Person mit den Medikamenten gut eingestellt ist durch eine Neurologen/Neurologin und dass Sie ausreichend schlaft bekommt.
So kann es auch sein, dass im letzten Abschnitt auch noch kurze klare Momente geben kann.
Die Erstdiagnose wird meistens vom Hausarztin/Hausarzt gestellt.
Durch eine Überweisung an einen Facharzt/Fachärztin eines Neurologe/Psychologe wird eine Diagnose erstellt und bei einer Definitiven Erkrankung auch bestätigt.
Bei einer Diagnostizierten Demenz hat man in Österreich die Stufe 1.
Man bekommt erst dann eine höhere Stufe wenn die Fähigkeiten schwinden sich selbst zu versorgen oder ganz angewiesen ist auf ein Familienmitglied / Angehörige Person oder einer 24-Stunden-Betreuerin.
Der Neurologen macht einen Mini-Mental Test mit der Erkrankten Person ...
Und werden da nur 10 Punkte oder weniger erreicht, erst dann erhält man die Pflegestufe 5. (Alle Angaben ohne Gewähr) .. weil sehr oft vor Gericht die Pflegestufe 5 "erstritten" werden muss, weil die PVA der selbstständigen diese Stufe 5 nicht zuerkannt hat ...
Körperlich Berührungen so wie Streicheln, Liebkosungen und sanftes Zusprechen sollten beruhigend wirken ..
Im Anfang Stadion bekommt der Erkrankte mit, dass mit Ihm/Ihr was nicht stimmt ...
Und da sollte man Vorwürfe vermeiden, wieso machst Du dass?
Oder wieso hast Du das getan?
Besser wäre dem an Demenz erkrankten etwas machen lassen, was er eventuell noch kann, damit er weiß er wird noch gebraucht und das lenkt Ihn von seiner Krankheit ab und stärkt so sein Selbstbewusstsein.
Vielleicht am Beginn der Demenzerkrankung ist es eventuell noch möglich, aber ab einem bestimmten Punkt, können die Dementen was im TV gebracht wird, nicht mehr folgen.
Je weiter die Krankheit fortgeschritten ist, desto schwerer können Sie dem Film oder Dokumentation folgen ...
Je nach Bundesland sind circa 3 bis 10 Polizeistationen für diese e-card Registrierung ausgewählt worden.
Die Betreuungskräfte müssen sich bei der nächsten e-card Registrierungsststelle der Polizei für die Sozialversicherung einen Termin vereinbaren und Ihre Personalausweis und ein Passfoto dazu mitbringen.
Anschließend erhalten Sie in circa 10 Tage die Neue e-card mit Foto zugesendet.
Klarstellung:
Wir haben keine ÖQZ-24 Zertifizierung und wollen diese auch nicht machen und erklären es in den weiteren Auflistungen.
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Diese ÖQZ-24 Zertifizierung ist ja nur eine interne Ablaufregulierung die Fehler vermeiden soll beim Ablauf und der Organisation der Personenbetreuung.
Die Kosten für diese Zertifizierung Betragen circa € 3000,- und mehr ..
Und alle 3 Jahre muss eine Rezertifizierung stattfinden ..
Und in Wirklichkeit zahlt dass alles der Kunde mit ..
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Wir betreiben die 24-Stunden-Pflegvermittlung seit dem Jahr 2014.
Diese Vorgaben für diese ÖQZ 24 Zertifizierung erfüllten wir zu circa 98%
und für das sollen wir über € 3000,- zahlen ..
dass steht nicht dafür.
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Das Hauptproblem der meisten Vermittlungsagenturen ist , dass Sie keine richtige Anamnese machen und nur eine email an IHRE Partner in den jeweiligen Ländern senden, indem Ihnen dann eine Pflegekraft vermittelt wird.
Diese werden aber nicht auf die Stelle hin wirklich überprüft und deswegen funktionieren die meisten Pflegevermittlungen nicht!
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Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen und wenn nötig eine DGKP für die Pflegedelegation und der Pflegevisite und wenden interne Qualitätskriterien für die Qualitätssicherungen an.
Jede "Pflegekraft" muss für die Turnusdauer ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafbereich zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Mitbenutzung von Bad / Küche / WC muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei.
Wünschenswert wäre, wenn die Betreuungskräfte eine W-Lan Internetverbindung zur Verfügung gestellt bekämen.
Wir vermitteln 24-Stunden-Personenbetreuer hauptsächlich in Ost-Österreich von Wien und Linz bis Salzburg und nach Kärnten.
Tirol und Vorarlberg wird von uns nur in einzelnen Kunden anfragen hin vermittelt.
Wir sind 24/7/365 nahezu immer unter der Nummer 0664 4 399 398 für unsere Kunden erreichbar.
Der endgültige Preis einer 24-Stunden-Pflege ist abhängig von
der Pflegestufe der zu betreuenden Person, den vereinbarten Leistungen und
den Qualifikationen der eingesetzten Pflegekraft.
Im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Beratungsgesprächs informieren wir Sie gerne über unsere Pflegepakete.
Wir verfügen über eine sehr umfangreiche Datenbank an Personenbetreuer/Innen.
In der Regel dauert es 3 bis 10 Tage, je nach Situation, und manchmal geht es auch schneller.
Im Jahr 2007 entstand das Hausbetreuungsgesetz und anschließend wurde dann das freie Gewerbe der Personenbetreuung als selbstständige geregelt.
Es gibt inzwischen schon mehr als 800 Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden Pflege.
Darunter versteht man die umfassende Betreuung von pflegebedürftiger Personen, mit "rund um die Uhr" im Privathaushalt auf Abruf , von gewerblich registriertem und ausgebildeten Personenbetreuer.
Unter "rund um die Uhr" versteht man nicht dass Betreuungskräfte andauernd 24 Stunden Arbeiten müssen, Sie haben "Bereitschaft" auf Abruf, denn auch die "24 Stunden Betreuungskräfte" müssen auch einmal schlafen!
Nur ein ausgeruhter Körper und Geist kann eine liebevoll "24h Pflege" ausüben!
Es ist gesetzlich geregelt das eine 24-Stunden-Personenbetreuung nur mit dem freien Gewerbeschein als Personenbetreuer/In ausüben darf.
Die 24-Stunden-Pflege hingegen muss von einer Diplom Krankenschwester oder von einem Arzt überwacht und die pflegerischen Tätigkeiten müssen schriftlich Delegiert werden.
Die "Personenbetreuer/In" muss folgende Arbeiten zur Gänze übernehmen:
(1) sie muss die gesamte Versorgung rund um die zu betreuenden Person übernehmen
(2) die Räumlichkeiten, in denen dieser sich aufhält, sauber halten
(3) die Wäsche waschen, bügeln usw.
(4) für den Pflegenden kochen, essen und zu trinken geben
(5) bei der Körperhygiene helfen und bei der Verrichtung der Notdurft
(6) Haustiere rund um versorgen
(-) Gartenarbeiten
(-) Ausmahlen der Räumlichkeiten
(-) Arbeiten im Stall, Ausmisten, Kühe melken usw.
(-) Erntearbeit
24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuerin / der Betreuer rund um die Uhr für den zu Pflegenden da sein muss. Jeder Mensch braucht ausreichend Schlaf und auch Pausen während der Arbeitszeiten. Wenn die Pflegerin jedoch auch in der Nacht mehrmals aufstehen muss, muss ihr tagsüber diese Zeit zugestanden werden, um den fehlenden Schlaf nachzuholen.
Dies ist im Interesse aller Beteiligten zu sehen, denn nur ein ausgeruhter Körper und Geist kann dem zu Pflegenden auch eine gute und liebevolle Pflege zuteil werden lassen.
Die Familie vereinbart die Pausezeiten selbst mit der Betreuungskraft.
Unsere Pflegekräfte kommen aus folgenden Ländern:
(1) Rumänien
(2) Bulgarien
(3) Kroatien
(4) Slowakei
(5) Slowenien
(6) Tschechien
Die meisten üben ihren Beruf schon viele Jahre aus und sprechen gut Deutsch. Im Rahmen der Beratung informieren wir Sie genau über alle Kenntnisse und Qualifikationen unserer Pflegekräfte.
Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir gerne für Sie die Abwicklung des Antrages beim Bundessozialamt, sodass Sie sich sicher sein können, dass alle Möglichkeiten im gesetzlichen Rahmen zu Ihren Gunsten voll ausgeschöpft werden. Durch die Bindung an Auflagen und Gesetze können wir jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass Sie eine Förderung oder einen Zuschuss vom Bundessozialamt bekommen.
Als österreichisches Unternehmen unterliegen wir den heimischen Gesetzen. Alle unsere Pflegekräfte sind gewerblich Selbstständige nach österreichischem Recht, sodass Sie absolute Rechtssicherheit genießen. Stets legen wir Ihnen ein klares Angebot mit einer eindeutig geregelten Betreuungsvereinbarung vor, damit Sie sich sicher sein können, dass keine versteckten Kosten auf Sie zukommen.
Den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend verfügen alle unsere Bewerber
über notariell beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Papiere.
Zusätzlich haben alle ein registriertes Gewerbe über die WKO und der jeweiligen Anlagenreferat/BH oder Gewerbeamt.
Des weiteren sind alle PflegerInnen bei der Gewerblichen Wirtschaft sozialversichert.
Wurde jedoch das Gewerbe durch eine Person oder einer andere Agentur gelöscht,
haben wir keine Handhabe darüber.
Auch wenn wir alle Dokumente dem zuständigen Anlagenreferat für das Gewerbe zusenden und unsere Dokumente nach eine Gewerbelöschung einlangen, können wir dagegen nichts tun.
Ausser um ein neues Gewerbe für die Betreuerin ansuchen in Ihrem Namen.
Dazu wird aber ein Aktueller Strafregisterauszug aus dem jeweiligen Land benötigt!
Nun muss die Betreuer/In wieder in Ihr Heimatland einen Strafregisterauszug holen
und kann dann anschließend wieder ein Gewerbe beantragen,
damit Sie wieder Förderungsfähig beim Sozialministeriumservice ist.
Wir rekrutieren das Pflegepersonal persönlich und führen mit ihnen ein sehr intensives Gespräch indem wir versuchen herauszufiltern, ob die potentielle "Pflegerin" die richtige Kandidatin für eine offene Stelle ist. Dabei werden Qualifikationen, praktische Erfahrung und Deutschkenntnisse überprüft, um zu gewährleisten dass sie unseren strengen Auswahlkriterien entsprechen.
Zusätzlich wird die Unbescholtenheit durch ein notariell beglaubigtes Dokument und einen ins Deutsche übersetzten Strafregisterauszuges sichergestellt. Anschließend werden die potentiellen PflegebetreuerInnen den entsprechenden Pflegestufen zugeordnet. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch werden die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person erhoben, um eine optimale Betreuung durch eine passende Pflegekraft zu gewährleisten.
Je nach Anforderung stehen uns zertifizierte Pflegekräfte, Diplom-Kranken- Gesundheitspflegekräfte zur Verfügung, sodass wir die beste Betreuung für Ihre Lieben gewährleisten können.
Wie in jeder Firma gibt es natürlich auch bei uns Anfänger, diese müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten den notariell beglaubigten und ins Deutsche übersetzten Nachweis über den Pflegekurs erbringen.
Bei uns wird schon im Vorfeld schriftlich festgelegt, welche Hausarbeiten die Pflegekraft neben der Betreuung noch zu verrichten hat. Klienten müssen für Kost und Logis der Pflegekraft aufkommen.
Den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend melden wir die Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit an die zuständigen Stellen wie Gemeinde, Wirtschaftskammer, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Somit sind alle von uns vermittelten Damen und Herren legal tätig und bei den dafür vorgesehenen Stellen registriert.
In diesem seltenen Fall setzen wir uns umgehend mit der Pflegekraft in Verbindung und tauschen sie anstandslos aus.
In diesem Fall organisieren wir eine Ersatzkraft, die in der Regel innerhalb von 24 - 72 Stunden vor Ort ist, je nach Wochentag oder Wochenende.
Nach einem Erstkontakt wird umgehend ein Beratungsgespräch vereinbart, in dem wir auf Ihre Wünsche und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen in umfassender und ganzheitlicher Weise eingehen, sodass Sie sich sicher sein können, dass stets die bestmögliche Betreuung gewährleistet ist.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den Pflegekräften inklusive die An- und Abreise.
Je nach Wunsch dauert ein Pflegeturnus 14 Tage bis maximal einen Monat. Dabei wechseln sich zwei Pflegekräfte im Monat ab, sodass sie beim Bundessozialamt Anspruch auf die Förderung von zwei Pflegekräften haben.
Der Betreuungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum Monatsletzten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Todesfall hebt den Vertrag automatisch auf. Die Vertragswirksamkeit endet mit dem Tag der Abreise der Pflegekraft.
Die Folgen:
Die Betreuerin kommt zum nächsten Turnus nicht mehr, weil Sie nicht zum Schlafen kommt!
Es kommt zum ständigen Betreuer Wechsel.
Die Lösung ist:
Sie reden mit Ihrem Arzt des Vertrauens und der sucht eine Lösung ob es Physische oder psychische Ursachen hat. Es kann sein, das der Arzt Fachärzte zu rate zieht um eine Lösung zu finden!
Die Rechnungslegung erfolgt je nach Turnus und wird aber je nach Tage ob 28 / 29 / 30 / 31 abgerechnet wie viele Tage eben das Monat hat, indem der Turnus ist.
Die Rechnung wird je nach Vertrag und Vereinbarung komplett oder tlw. an unser Konto bezahlt. Dies wird mit der Familie besprochen wie die Auszahlung zu erfolgen hat und wird im Vertrag festgehalten.
Unsere Rechnung sind steuerlich absetzbar.
Gesetzliche Änderungen vorbehalten.
Es kann beim Sozialministeriumservice bei der jeweiligen Landesstelle beantragt werden.
https://sozialministeriumservice.at/
Ab September 2023 gibt es pro Personenbetreuer/In € 400,- Förderung.
Bei zwei Personenbetreuer gibt es dann € 800,- Zuschuss.
Sollte ich 3 Personenbetreuer/Innen gehabt haben gibt es deswegen keine erhöhte Förderung.
Die € 800,- ist der maximale Betrag der über das Sozialministeriumservice Ausbezahlt wird für 2 Betreuungskräfte in einem Monat.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Die Pflegestufen dienen zur Feststellung des Pflegebedarfs. Die Pflegestufe 1 ist der Beginn und da ist der kleinste Pflegebedarf gegeben.
Wobei die Pflegestufe 7 ist die höchste Pflegestufe in Österreich und der höchste Pflegebedarf benötigt wird und nicht eine Planbare Pflege darstellt.
bei Pflegestufe 1 mit mehr als 65 Stunden Pflegegeld € 175,-
ab 2024 € 192,-
bei Pflegestufe 2 mit mehr als 95 Stunden Pflegegeld € 322,70
ab 2024 € 354,-
bei Pflegestufe 3 mit mehr als 120 Stunden Pflegegeld € 502,80
ab 2024 € 551,50
bei Pflegestufe 4 mit mehr als 160 Stunden Pflegegeld € 754,-
ab 2024 € 827,20
bei Pflegestufe 5 mit mehr als 180 Stunden Pflegegeld € 1.024,20
ab 2024 € 1123,10
bei Pflegestufe 6 mit mehr als 180 Stunden Pflegegeld € 1.420,20
ab 2024 € 1568,9
bei Pflegestufe 7 mit mehr als 180 Stunden Pflegegeld € 1.879,50
ab 2024 € 2061,9
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Ab der Stufe 3 wird eine Förderung durch das Sozialministeriumservice eine Hilfe gewährt.
Generell in Österreich bekommt man eine vom Sozialministeriumservice eine mögliche Förderung die an Auflagen gebunden ist von € 800,- für 2 Personenbetreuer/Innen.
In Niederösterreich gibt es ab eine Ärztliche Bestätigten Demenz bereits ab der Pflegestufe 2 eine Zuschuss ..
(Gesetzliche Änderungen vorbehalten)
Die Einkommensgreze liegt bei netto € 2500,- rein nur das Pensionsgeld ohne irgendwelche sonstige Auszahlungen ...
Bei dem Einkommen über € 2500,- wird die Förderung reduziert und bei mehr als € 2800,- gibt es dann keine zusätzliche Ausbezahlung mehr einer Förderung ..
Gesetzliche Änderungen vorbehalten!
Die Rekrutierung der Betreuungskräfte erfolgt fast ausschließlich durch uns selbst. Viele Betreuer/Innen kommen durch Empfehlung durch Ihre Kolleginnen zu uns, weil wir fair und Kollegial mit Ihnen umgehen und bezahlen und Ihnen bei Problemen helfen.
Wir haben mehrere Firmen die den Transport unserer Betreuungskräfte durchführen und Sie direkt zum Kunden in Österreich bringen. Wenn alles normal abläuft ohne Staus an den Grenzen oder Autobahnen sind die Betreuer/Innen in der Früh oder spät am Abend bei den Familie.
24h Pflege & Hilfe ASP e.U.
Warum 24h Pflege & Hilfe ASP ?
Kontakt:
Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen
und wenden interne Qualitätskriterien für die Qualitätssicherungen an.