Förderung der 24-Stunden-Betreuung & Pflegegeld in Österreich

Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause verursacht laufende Kosten. Pflegegeld und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung können einen Teil dieser finanziellen Belastung abdecken.

Welche Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von Pflegegeldstufe, Einkommen, Betreuungsform und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Das Wichtigste zur Förderung auf einen Blick

Pflegegeld ab Stufe 3

Für die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich.

Einkommensgrenze

Das monatliche Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person darf grundsätzlich € 2.500 nicht überschreiten. Für unterhaltsberechtigte Angehörige erhöht sich die Grenze.

Bis zu € 800 – selbstständig

Bei selbstständigen Betreuungspersonen beträgt die Förderung grundsätzlich € 400 pro Betreuungskraft und maximal € 800 monatlich.

Bis zu € 1.600 – unselbstständig

Bei unselbstständigen Betreuungspersonen sind grundsätzlich bis zu € 1.600 monatlich möglich.

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der konkreten Betreuungssituation und der Beschäftigungsform der Betreuungskräfte ab.

Voraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Für die Bundesförderung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist erforderlich
  • Pflegegeld nach österreichischen Rechtsvorschriften grundsätzlich ab Stufe 3
  • Monatliches Nettoeinkommen grundsätzlich maximal € 2.500
  • Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben organisiert
  • Ordnungsgemäße Anmeldung der Betreuungsperson
  • Erforderliche Qualifikation bzw. nachgewiesene Betreuungserfahrung der Betreuungskraft
  • Alternativ können bestimmte pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten nach fachlicher Anordnung und Unterweisung erfolgen

Die Bundesförderung für die 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich ab Pflegegeldstufe 3 möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Pflegegeldstufe 3 und 4 stellt das Sozialministeriumservice die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert fest. Ab Pflegegeldstufe 5 entfällt diese zusätzliche Prüfung nach der Stufe-3/4-Regel; die übrigen Fördervoraussetzungen gelten weiterhin.

Wie wird die Einkommensgrenze berechnet?

Die Einkommensgrenze von € 2.500 erhöht sich grundsätzlich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige bzw. jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400. Bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung erhöht sie sich um € 600.

Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen unter anderem nicht zum maßgeblichen Einkommen. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird bei dieser Bundesförderung nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist die Förderung der 24-Stunden-Betreuung?

Selbstständige Betreuungsperson

€ 400pro Betreuungskraft / Monat
€ 800maximal bei zwei Betreuungskräften

28-Tage-Regel: Bei durchgehender Betreuung durch eine selbstständig erwerbstätige Betreuungskraft von mindestens 28 Tagen kann eine Förderung von € 800 monatlich ermöglicht werden, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Unselbstständige Betreuungsperson

€ 800pro Betreuungskraft / Monat
€ 1.600maximal bei zwei Betreuungskräften

Bei unselbstständiger Beschäftigung gelten höhere Fördersätze. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach der individuellen Situation.

Die Förderung wird direkt an die zu betreuende Person ausgezahlt und kann für selbstständige wie unselbstständige Betreuungspersonen beantragt werden.

Pflegegeld – Stufen und Beträge

Das österreichische Pflegegeld wird in sieben Stufen gewährt. Es richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf der betreuungsbedürftigen Person. Die folgenden Pflegegeldbeträge gelten seit 1. Jänner 2026.

StufePflegebedarfMonatlicher Betrag
Stufe 1mehr als 65 Stunden / Monat€ 206,20
Stufe 2mehr als 95 Stunden / Monat€ 380,30
Stufe 3mehr als 120 Stunden / Monat€ 592,60
Stufe 4mehr als 160 Stunden / Monat€ 888,50
Stufe 5mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflegeaufwand€ 1.206,90
Stufe 6mehr als 180 Stunden / Monat und besondere Voraussetzungen, z. B. regelmäßig notwendige Betreuung während Tag und Nacht€ 1.685,40
Stufe 7mehr als 180 Stunden / Monat und sehr schwerer Pflegebedarf / entsprechende gesetzliche Voraussetzungen€ 2.214,80

Pflegegeld bei Demenz

Bei Demenzerkrankungen wird der Pflegebedarf unter bestimmten Voraussetzungen höher eingestuft. Für die Berechnung der Pflegegeldstufe können bei Demenz zusätzliche Stunden angerechnet werden, sofern ein dauernder Beaufsichtigungsbedarf besteht.

Pflegegeld 2027: So viel mehr Geld gibt es je Pflegestufe

Ab 1. Jänner 2027 soll das österreichische Pflegegeld um voraussichtlich 3,35 % steigen. Wie viel mehr Pflegegeld bedeutet das für Ihre Pflegestufe?

Pflegegeld je Pflegestufe: Monatsbeträge 2026, voraussichtliche Monatsbeträge 2027 und Erhöhung
Pflegestufe20262027*Plus
1206,20 €213,10 €+6,90 €
2380,30 €393,00 €+12,70 €
3592,60 €612,50 €+19,90 €
4888,50 €918,30 €+29,80 €
51.206,90 €1.247,30 €+40,40 €
61.685,40 €1.741,90 €+56,50 €
72.214,80 €2.289,00 €+74,20 €

*2027: voraussichtliche Monatsbeträge; endgültige amtliche Kundmachung noch abzuwarten. Stand: 03.11.2026.

Quelle: Finanz.at – Pflegegeld 2027

Pflegegeld und Bundesförderung sind nicht dasselbe

Pflegegeld und Bundesförderung sind zwei getrennte Leistungen: Das Pflegegeld wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt, die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice. Pflegegeld ab Stufe 3 ist eine Voraussetzung für die Förderung, begründet aber keinen automatischen Anspruch darauf. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, hängt von den übrigen Voraussetzungen und der Prüfung im Einzelfall ab.

Wie wird die Förderung beantragt?

01

Pflegegeld beantragen oder prüfen

Pflegegeld wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger oder der Pensionsversicherungsanstalt beantragt. Ein ärztliches Gutachten wird erstellt.

02

Betreuungsform wählen

Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung hängt davon ab, ob die Betreuungsperson selbstständig oder unselbstständig beschäftigt wird.

03

Förderung beantragen

Der Förderantrag für die Bundesförderung wird beim Sozialministeriumservice gestellt. Alle Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.

04

Regionale Unterstützung prüfen

Ergänzend zur Bundesförderung können je nach Bundesland weitere Förderungen oder Unterstützungsleistungen verfügbar sein. Zuständig sind die jeweiligen Landesstellen.

Offizielle Informationsquellen

  • Sozialministeriumservice – zuständig für die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung
  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – zuständig für Pflegegeld bei Pensionsbezug
  • Jeweilige Sozialversicherungsträger – je nach Erwerbsstatus der betreuungsbedürftigen Person
  • Landesstellen – für ergänzende regionale Förderungen je nach Bundesland

Häufige Fragen zu Förderung und Pflegegeld

Ab welcher Pflegegeldstufe gibt es Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?

Für die Bundesförderung ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich. Bei Pflegegeldstufe 1 oder 2 sind die regulären Voraussetzungen dieser Bundesförderung nicht erfüllt. Ob andere Unterstützungen oder eine besondere Einzelfallentscheidung in Betracht kommen, klärt die zuständige Stelle. Ab Pflegegeldstufe 5 entfällt die gesonderte Notwendigkeitsprüfung nach der Stufe-3/4-Regel (Details siehe Voraussetzungen).

Wie viel Förderung für 24h-Pflege ist möglich?

Bei selbstständigen Betreuungspersonen sind grundsätzlich bis zu € 800 monatlich möglich (€ 400 pro Betreuungskraft). Bei unselbstständiger Beschäftigung bis zu € 1.600 monatlich (€ 800 pro Betreuungskraft).

Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und Förderung bekommen?

Ja. Pflegegeld und die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung sind grundsätzlich nebeneinander möglich. Das Pflegegeld gehört nicht zum maßgeblichen Einkommen für die Einkommensgrenze.

Gibt es regionale Förderungen zusätzlich zur Bundesförderung?

Je nach Bundesland können ergänzende Förderungen oder Unterstützungsleistungen möglich sein. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Landesstellen. Wir empfehlen, zusätzlich bei der zuständigen Landesstelle nachzufragen.

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten nach Abzug der Förderung?

Das hängt vom gewählten Betreuungsmodell und der individuellen Förderhöhe ab. Die Richtpreise liegen bei Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung ab € 2.350 monatlich, bei der 24-Stunden-Betreuung mit DGKP-Qualitätssicherung ab € 2.950 monatlich. Welcher Eigenanteil nach Pflegegeld und Förderung verbleibt, klären wir gerne im kostenlosen Erstgespräch.

Welche Förderung ist in Ihrer Situation möglich?

Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welches Betreuungsmodell sinnvoll ist, welche Kosten ungefähr anfallen und welche Förderung oder welches Pflegegeld in Ihrer Situation relevant sein kann.