Förderung & Pflegegeld
Förderung der 24-Stunden-Betreuung & Pflegegeld in Österreich
Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause verursacht laufende Kosten. Pflegegeld und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung können einen Teil dieser finanziellen Belastung abdecken.
Welche Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von Pflegegeldstufe, Einkommen, Betreuungsform und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Schnellüberblick
Das Wichtigste zur Förderung auf einen Blick
Pflegegeld ab Stufe 3
Für die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich.
Einkommensgrenze
Das monatliche Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person darf grundsätzlich € 2.500 nicht überschreiten. Für unterhaltsberechtigte Angehörige erhöht sich die Grenze.
Bis zu € 800 – selbstständig
Bei selbstständigen Betreuungspersonen beträgt die Förderung grundsätzlich € 400 pro Betreuungskraft und maximal € 800 monatlich.
Bis zu € 1.600 – unselbstständig
Bei unselbstständigen Betreuungspersonen sind grundsätzlich bis zu € 1.600 monatlich möglich.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der konkreten Betreuungssituation und der Beschäftigungsform der Betreuungskräfte ab.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Für die Bundesförderung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist erforderlich
- Pflegegeld nach österreichischen Rechtsvorschriften grundsätzlich ab Stufe 3
- Monatliches Nettoeinkommen grundsätzlich maximal € 2.500
- Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben organisiert
- Ordnungsgemäße Anmeldung der Betreuungsperson
- Erforderliche Qualifikation bzw. nachgewiesene Betreuungserfahrung der Betreuungskraft
- Alternativ können bestimmte pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten nach fachlicher Anordnung und Unterweisung erfolgen
Die Bundesförderung für die 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich ab Pflegegeldstufe 3 möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Pflegegeldstufe 3 und 4 stellt das Sozialministeriumservice die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert fest. Ab Pflegegeldstufe 5 entfällt diese zusätzliche Prüfung nach der Stufe-3/4-Regel; die übrigen Fördervoraussetzungen gelten weiterhin.
Wie wird die Einkommensgrenze berechnet?
Die Einkommensgrenze von € 2.500 erhöht sich grundsätzlich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige bzw. jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400. Bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung erhöht sie sich um € 600.
Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen unter anderem nicht zum maßgeblichen Einkommen. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird bei dieser Bundesförderung nicht berücksichtigt.
Förderhöhe
Wie hoch ist die Förderung der 24-Stunden-Betreuung?
Selbstständige Betreuungsperson
28-Tage-Regel: Bei durchgehender Betreuung durch eine selbstständig erwerbstätige Betreuungskraft von mindestens 28 Tagen kann eine Förderung von € 800 monatlich ermöglicht werden, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Unselbstständige Betreuungsperson
Bei unselbstständiger Beschäftigung gelten höhere Fördersätze. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach der individuellen Situation.
Die Förderung wird direkt an die zu betreuende Person ausgezahlt und kann für selbstständige wie unselbstständige Betreuungspersonen beantragt werden.
Pflegegeld Österreich
Pflegegeld – Stufen und Beträge
Das österreichische Pflegegeld wird in sieben Stufen gewährt. Es richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf der betreuungsbedürftigen Person. Die folgenden Pflegegeldbeträge gelten seit 1. Jänner 2026.
| Stufe | Pflegebedarf | Monatlicher Betrag |
|---|---|---|
| Stufe 1 | mehr als 65 Stunden / Monat | € 206,20 |
| Stufe 2 | mehr als 95 Stunden / Monat | € 380,30 |
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden / Monat | € 592,60 |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden / Monat | € 888,50 |
| Stufe 5 | mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflegeaufwand | € 1.206,90 |
| Stufe 6 | mehr als 180 Stunden / Monat und besondere Voraussetzungen, z. B. regelmäßig notwendige Betreuung während Tag und Nacht | € 1.685,40 |
| Stufe 7 | mehr als 180 Stunden / Monat und sehr schwerer Pflegebedarf / entsprechende gesetzliche Voraussetzungen | € 2.214,80 |
Pflegegeld bei Demenz
Bei Demenzerkrankungen wird der Pflegebedarf unter bestimmten Voraussetzungen höher eingestuft. Für die Berechnung der Pflegegeldstufe können bei Demenz zusätzliche Stunden angerechnet werden, sofern ein dauernder Beaufsichtigungsbedarf besteht.
Pflegegeld 2027
Pflegegeld 2027: So viel mehr Geld gibt es je Pflegestufe
Ab 1. Jänner 2027 soll das österreichische Pflegegeld um voraussichtlich 3,35 % steigen. Wie viel mehr Pflegegeld bedeutet das für Ihre Pflegestufe?
| Pflegestufe | 2026 | 2027* | Plus |
|---|---|---|---|
| 1 | 206,20 € | 213,10 € | +6,90 € |
| 2 | 380,30 € | 393,00 € | +12,70 € |
| 3 | 592,60 € | 612,50 € | +19,90 € |
| 4 | 888,50 € | 918,30 € | +29,80 € |
| 5 | 1.206,90 € | 1.247,30 € | +40,40 € |
| 6 | 1.685,40 € | 1.741,90 € | +56,50 € |
| 7 | 2.214,80 € | 2.289,00 € | +74,20 € |
*2027: voraussichtliche Monatsbeträge; endgültige amtliche Kundmachung noch abzuwarten. Stand: 03.11.2026.
Quelle: Finanz.at – Pflegegeld 2027
Pflegegeld und Bundesförderung sind nicht dasselbe
Pflegegeld und Bundesförderung sind zwei getrennte Leistungen: Das Pflegegeld wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt, die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice. Pflegegeld ab Stufe 3 ist eine Voraussetzung für die Förderung, begründet aber keinen automatischen Anspruch darauf. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, hängt von den übrigen Voraussetzungen und der Prüfung im Einzelfall ab.
Antragstellung
Wie wird die Förderung beantragt?
Pflegegeld beantragen oder prüfen
Pflegegeld wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger oder der Pensionsversicherungsanstalt beantragt. Ein ärztliches Gutachten wird erstellt.
Betreuungsform wählen
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung hängt davon ab, ob die Betreuungsperson selbstständig oder unselbstständig beschäftigt wird.
Förderung beantragen
Der Förderantrag für die Bundesförderung wird beim Sozialministeriumservice gestellt. Alle Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.
Regionale Unterstützung prüfen
Ergänzend zur Bundesförderung können je nach Bundesland weitere Förderungen oder Unterstützungsleistungen verfügbar sein. Zuständig sind die jeweiligen Landesstellen.
Offizielle Informationsquellen
- Sozialministeriumservice – zuständig für die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – zuständig für Pflegegeld bei Pensionsbezug
- Jeweilige Sozialversicherungsträger – je nach Erwerbsstatus der betreuungsbedürftigen Person
- Landesstellen – für ergänzende regionale Förderungen je nach Bundesland
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Förderung und Pflegegeld
Ab welcher Pflegegeldstufe gibt es Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?
Für die Bundesförderung ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich. Bei Pflegegeldstufe 1 oder 2 sind die regulären Voraussetzungen dieser Bundesförderung nicht erfüllt. Ob andere Unterstützungen oder eine besondere Einzelfallentscheidung in Betracht kommen, klärt die zuständige Stelle. Ab Pflegegeldstufe 5 entfällt die gesonderte Notwendigkeitsprüfung nach der Stufe-3/4-Regel (Details siehe Voraussetzungen).
Wie viel Förderung für 24h-Pflege ist möglich?
Bei selbstständigen Betreuungspersonen sind grundsätzlich bis zu € 800 monatlich möglich (€ 400 pro Betreuungskraft). Bei unselbstständiger Beschäftigung bis zu € 1.600 monatlich (€ 800 pro Betreuungskraft).
Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und Förderung bekommen?
Ja. Pflegegeld und die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung sind grundsätzlich nebeneinander möglich. Das Pflegegeld gehört nicht zum maßgeblichen Einkommen für die Einkommensgrenze.
Gibt es regionale Förderungen zusätzlich zur Bundesförderung?
Je nach Bundesland können ergänzende Förderungen oder Unterstützungsleistungen möglich sein. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Landesstellen. Wir empfehlen, zusätzlich bei der zuständigen Landesstelle nachzufragen.
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten nach Abzug der Förderung?
Das hängt vom gewählten Betreuungsmodell und der individuellen Förderhöhe ab. Die Richtpreise liegen bei Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung ab € 2.350 monatlich, bei der 24-Stunden-Betreuung mit DGKP-Qualitätssicherung ab € 2.950 monatlich. Welcher Eigenanteil nach Pflegegeld und Förderung verbleibt, klären wir gerne im kostenlosen Erstgespräch.
Persönliche Beratung
Welche Förderung ist in Ihrer Situation möglich?
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welches Betreuungsmodell sinnvoll ist, welche Kosten ungefähr anfallen und welche Förderung oder welches Pflegegeld in Ihrer Situation relevant sein kann.